Interessensvertretung für die Initiative
Netzwerk Getrennterziehend

Die Wahlprüfsteine des Netzwerk Getrennterziehend
8.10.2023  -  Landtagswahl Bayern  -  Tabellarische Darstellung der Antworten der Parteien

Das Netzwerk Getrennterziehend stellt vor politischen Wahlen an die wichtigsten Parteien signifikante Fachfragen als Wahlprüfsteine zusammen. Diese Fragen bzw. Wahlprüfsteine sind aus der Sicht von Getrennterziehenden relevant und berücksichtigen somit insbesondere die Interessen von Trennungsfamilien und Trennungskindern. 

 

Zur besseren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit sind die Antworten auf diese Wahlprüfsteine nebeneinander aufgeführt und der Vergleich der Parteien sollte relativ leicht möglich sein.

 

Der interessierte Leser kann sehr schnell und einfach feststellen welche Parteien sich mit der Sicherung von Interessen, Wünschen und Rechten von Trennungsfamilien und Trennungskindern intensiv beschäftigt haben und welche Parteien sich mit diesen sehr wichtigen Themen noch nicht hinreichend beschäftigt haben. 

 

Es fällt unmittelbar auf, dass sogar die Staatsverpflichtung zum Kinderrecht auf "gemeinsame Betreuung durch beide Eltern", von einigen Parteien überraschenderweise noch nicht hinreichend erkannt oder anscheinend sogar verletzt wird (Siehe z.B. die Staatenpflichten aus dem Staatsvertrag der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, Artikel 18 "Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind."). Siehe gemeinsame Getrennterziehung auch nach Trennung oder Scheidung.

 

Die Antworten einiger Parteien können allerdings auch Hinweise auf Verletzungen des Prinzips der zweiten Schutzperson und somit Verletzung oder Vernachlässigung des Kinderschutzes sein. Dies wird angesichts historischer Verwicklungen einiger Parteien in Vorgänge rund um Pädophilie oder Frühsexualisierung oder Begünstigung sonstiger Kindesmisshandlungen nicht überraschen. Früherer einseitiger Fokus einiger Parteien auf Alleinerziehung ist hingegen nicht mehr zeitgemäß sondern völlig veraltet, insbesondere angesichts des Sachverhalts, dass Kindesmisshandlungen bekanntlich im großen Ausmaß in dysfunktionalen Alleinerziehenden-Haushalten erfolgt sind (Siehe die auffälligen Häufungen in den Fällen von u.a. Staufen, Münster, Attendorn, Solingen, ...) bzw. weiterhin erfolgen.

 

Falls eine Partei einige oder gar alle Fragen nicht beantwortet hat oder nur auffallend kurz beantwortet hat, könnte dies auf Missstände in den jeweiligen Parteien hindeuten.

 

Die Fachfragen zu den Wahlprüfsteinen sind politisch neutral bzw. unpolitisch aufgelistet. Ebenso die jeweiligen Antworten der Parteien. Vom Netzwerk Getrennterziehend erfolgt selber keine Wahlempfehlung. Die Leser mögen selber ihre Schlüsse aus den Antworten der Parteien ziehen.
 

 

Frage 1:  Thema "Trennungsfamilien (Wahrnehmung durch Melde- und Statistikrecht)"

 

Die bundesdeutsche Politik nimmt Familien nicht mehr ganzheitlich wahr, sondern fokussiert ab dem Tag der Trennung nurmehr auf diejenigen Haushalte, in denen die Kinder gemeldet sind. Sie ignoriert so die zweiten Haushalte, in denen die Kinder von ihren Eltern zu 30 %, 40 % oder bis zu 49 % betreut werden.

 

Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, diesen zweiten Teil der Trennungsfamilien durch fakultative Befragung nach Betreuungsanteilen auf Landesebene sichtbar zu machen? Wird Ihre Partei sich über das Anpassen des Melderechts (Kinder können zukünftig in zwei Haushalten angemeldet sein) sowie des Mikrozensusgesetzes (beide betreuende Eltern werden statistisch erfasst) für eine gleichberechtigte Wahrnehmung beider Trennungseltern einsetzen?

 

CSU

Aufgrund der Definition von Alleinerziehenden im Mikrozensus werden Befragte nicht zu einer Partnerschaft mit einer Person außerhalb des Haushalts befragt.

 

Daher wird auch nicht erfasst, ob sich ein Partner oder ehemaliger Partner außerhalb des Haushalts an der Kindererziehung beteiligt.

 

Somit sind Differenzierungen hier nicht möglich.

 

Die Erfassung von Angaben zu Personen, die außerhalb der Haushalte leben, bedarf einer Gesetzesänderung auf Bundesebene.

 

Zusätzlich sieht das Statistische Bundesamt bei der Frage nach persönlichen Beziehungen und dem Grad einer Partnerschaft außerhalb des Haushaltes definitorische Abgrenzungsprobleme und Schwierigkeiten bei der Befragung.

 

Um auch getrennt erziehende Partner abbilden zu können, müsste der Merkmalskatalog ausgeweitet und Plausibilitätsprüfungen sowie Schulungen der erhebenden Personen vorgesehen werden.

 

Ob dies in der Praxis möglich und umsetzbar ist, ist zu prüfen. Allerdings müssen bei allen etwaigen Änderungen die Bestimmungen des Datenschutzes gewährleistet sein.

 

Ein pragmatischer Datenschutz, der Menschen absichert und gleichzeitig Fortschritt fördert, ist und bleibt ein Markenzeichen unserer Politik.

SPD

Eine Anpassung des Melderechts dahingehend, dass Minderjährige mehr als eine Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne haben können, ist nicht angedacht.

 

Die Hauptwohnung ist Anknüpfungspunkt für eine Reihe rechtlicher Vorgänge bzgl. der meldepflichtigen Personen.

 

Mehrere Hauptwohnungen würden hierbei zu Unstimmigkeiten und Schwierigkeiten führen.

 

 

Wir befürworten grundsätzlich ein Statistikwesen, das die tatsächlichen Gegebenheiten möglichst detailliert widerspiegelt und statistische Lücken vermeidet.

 

Nur so können Statistiken wie der Mikrozensus als zuverlässige und belastbare Daten- und Informationsquelle für politische und gesellschaftliche Institutionen sowie für Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Medien und Öffentlichkeit dienen.

B90/GRÜNE

Einer fakultativen Befragung nach Betreuungsanteilen auf Landesebene
stehen wir offen gegenüber.

 

Zum Melderecht und Mikrozensusgesetz können wir als
Bayerische GRÜNE keine Einschätzung abgeben, da dies Bundesrecht betrifft.

FDP

Als Freie Demokraten vertreten wir die Position, dass Kinder, deren Eltern keine einvernehmliche andere Lösung finden, möglichst auch nach Trennung oder Scheidung von beiden Elternteilen weiterhin in ihrem Alltag betreut werden sollten.

 

Wir wollen deshalb das Wechselmodell Regelfall implementieren.

 

Aus unserer Sicht besteht daher auch die Notwendigkeit, das Wechselmodell in bestehenden Regelungen, wie beispielsweise den Vorschriften zum melderechtlichen Wohnsitz, abzubilden.

 

 

Nach unserer Ansicht können die Bedürfnisse von Kindern nach einer Trennung oder Scheidung nicht allein anhand der Ergebnisse des Mikrozensus ermittelt werden.

 

Als Freie Demokraten sind wir bereits davon überzeugt, dass eine Modernisierung des Familienrechts im Interesse unserer Kinder erforderlich ist.

 

Deshalb engagieren wir uns bereits heute für ein kindeswohlzentriertes Familienrecht.

Freie Wähler

Wir FREIE WÄHLER wollen Eltern und insbesondere auch Alleinerziehende und Trennungsfamilien nach besten Kräften dabei unterstützen, ihre vielfältigen Herausforderungen zu meistern.

 

Bayern muss Familienland bleiben, das liegt uns FREIEN WÄHLERN schon immer am Herzen.

 

„Kind und Karriere“ – dieses Motto muss im realen Leben unkompliziert möglich werden.

 

Gerade jungen Eltern, wollen wir den Rücken stärken und Mut für die Zukunft machen.

 

Eine fakultative Befragung nach Betreuungsanteilen könnte auf der einen Seite dazu beitragen, dass auch diejenigen Elternteile, die nicht den Hauptwohnsitz der Kinder haben – auf freiwilliger Basis – besser sichtbar werden und ihre Rolle in der Betreuung und Erziehung anerkannt wird.

 

Auf der anderen Seite könnte die Befragung auch als unangemessener Eingriff empfunden werden oder das Potenzial haben, Konflikte zwischen den Eltern zu verstärken, insbesondere wenn es Uneinigkeiten über die Betreuungsanteile gibt.


Neben formell-rechtlichen Anpassungen im Melderecht oder Mikrozensusgesetz gibt es auch andere Wege, um die Situation von Trennungsfamilien zu verbessern, zum Beispiel durch eine bessere Beratung und Unterstützung für Eltern und deren Kinder während und nach der Trennung.

AFD

Die AfD steht für eine Gleichberechtigung beider Elternteile.

 

Hierzu stellen wir in unserem Wahlprogramm fest:

 

„Kinder brauchen Mutter und Vater, auch nach einer Trennung. Die vollständige Einbeziehung der Väter in die Erziehung muss sichergestellt werden.“

 

Daher werden wir uns für eine gleichberechtigte Wahrnehmung beider Trennungseltern einsetzen.

BASIS

DieBasis setzt sich für beide Elternteile gleichermaßen ein und differenziert nicht in gemeinsam, getrennt oder alleinerziehend.

 

Im Falle einer Trennung sind wir für die Umsetzung von Europaresolution 2079.

 

Hierbei leben die Kinder im Idealfall zu gleichen Teilen bei den Eltern.

 

Kinder haben immer bei beiden Eltern ihren Hauptwohnsitz.

 

Frage 2:  Thema "Trennungsfamilien (Getrennterziehende und Alleinerziehende)"

 

Die Politik verwendet fehlleitende Bezeichnungen für Trennungsfamilien. Insbesondere spricht sie in inflationärer Weise regelmäßig von sogenannten „Alleinerziehenden“. Dabei sind in den allermeisten Fällen die betreuenden Eltern „getrennt Erziehende“. Bei wirklich „Alleinerziehenden“ ist der zweite Elternteil verstorben, schwer erkrankt oder steht auf andere Weise für die Betreuung der Kinder nicht zur Verfügung. Genaue Zahlen existieren nicht – Schätzungen gehen bei echten Alleinerziehenden von ca. 1 bis 3 % der Fälle aus.

 

Wird Ihre Partei sich zukünftig für ein korrektes Benennen der Trennungsfamilien als „getrennt Erziehende“ einsetzen? Wird Ihre Partei sich auf Landesebene für die Schaffung von „Beratungsstellen für Getrennterziehende“ einsetzen?

 

CSU

Familienleben ist so vielfältig wie das Leben selbst.

 

Moderne Familienpolitik muss allen familiären Situationen gerecht werden – der klassischen Familie mit der Gemeinschaft von Mutter, Vater und Kindern ebenso wie Eineltern-, Trennungsfamilien, Patchwork-Familien oder gleichgeschlechtlichen Familienentwürfen.

 

Wie Familien ihr Zusammenleben organisieren, ist ihre Sache.

 

Alle Formen des Zusammenlebens haben Respekt und Anerkennung verdient.

 

Wir respektieren und anerkennen gleichgeschlechtliche Partnerschaften und damit auch die Ehe für alle.

 

Wir lehnen jegliche Diskriminierung entschieden ab.

 

Der Staat muss allen familiären Situationen gerecht werden.

 

Deswegen unterstützen und anerkennen wir auch partnerschaftliche Erziehung. Familie ist überall dort, wo ein oder zwei Menschen dauerhaft füreinander, für Kinder und oder auch für zu pflegende Angehörige Verantwortung übernehmen und Sorge füreinander tragen.

SPD

Wir als SPD setzen wir uns auch für ein konkretes Benennen, der jeweiligen familiären Verhältnisse ein.

 

Wir sprechen von „Getrennterziehenden“, wenn die Erziehung des Kindes durch beide Elternteile erfolgt; und von „Alleinerziehenden“, wenn diese ausschließlich oder zu einem sehr großen Teil durch nur ein Elternteil erfolgt.

B90/GRÜNE

Nach wie vor ist das herkömmliche Betreuungsmodell für getrennt lebende Eltern, dass die Kinder von einem Elternteil hauptsächlich betreut werden – in der Mehrheit der Fälle ist dies die Mutter.

 

Das Wechselmodell wird mit rund 5 Prozent eher selten realisiert. In Bayern gibt es rund 350.000 Alleinerziehende, 84 Prozent sind Frauen. 24 Prozent der Alleinerziehenden erhalten in Bayern den staatlichen Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil nicht oder nur teilweise den Unterhalt bezahlt. 41 Prozent der alleinerziehenden Mütter verfügen in Bayern über ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1500 EUR. Damit ist klar, dass immenser Handlungsbedarf für Alleinerziehende besteht.

 

Im Freistaat gibt es viele Beratungsstellen – auch für Eltern in Trennung. Das System ist jedoch undurchsichtig und komplex. Es fehlt an einem systematischen Überblick, welche Beratungsstellen (wo) existieren. Wir werden die Familienhilfen in Bayern evaluieren und daraus Verbesserungen ableiten.

FDP

Nach einer Trennung oder Scheidung übernehmen zahlreiche Eltern gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder.

 

In Fällen, in denen beide Elternteile die Erziehungsverantwortung tragen, entspricht die Bezeichnung "alleinerziehend" nicht der tatsächlichen Lebenssituation.

 

Es is nach unserer Auffassung daher notwendig, dass bei anstehenden Reformen des Familienrechts entsprechende Begriffsunterscheidungen getroffen werden.

Freie Wähler

Die Art und Weise, wie Trennungsfamilien bezeichnet werden, kann Einfluss auf die Wahrnehmung und das Verständnis dieser Familienstrukturen haben.

 

Die Bezeichnung "getrennt Erziehende" ist nur eine von vielen möglichen Begriffen, die verwendet werden können, um Familien zu beschreiben, in denen Eltern nach einer Trennung die Betreuung ihrer Kinder teilen.

 

Der Fokus sollte vorrangig darauf liegen, die Vielfalt von Familienstrukturen anzuerkennen und die positiven Aspekte der gemeinsamen Elternschaft oder der geteilten Betreuung nach einer Trennung zu betonen.

 

Getrennt Erziehende stehen jedoch oft auch vor besonderen Herausforderungen und Fragen, die sich aus der neuen familiären Situation ergeben.

 

Wichtig ist, dass entsprechende Beratungsstellen mit qualifiziertem Fachpersonal, die auf die Bedürfnisse von getrennt Erziehenden zugeschnitten sind, Trennungsfamilien gezielt und bedarfsgerecht dabei unterstützen, besser mit den Herausforderungen umzugehen.

AFD

Aus unserer Sicht geht es bei der Wortwahl um die praktische Ausführung der Erziehungstätigkeit.

 

Bei Alleinerziehenden wird die Erziehung des Kinder oder der Kinder allein durchgeführt (aus welchem Grund auch immer) bei Getrennterziehenden gemeinsam entsprechend einer Regelung.

 

Im Rahmen unserer Initiative für Familien und Kinderwohl wollen wir grundsätzlich mehr Beratungsangebote für Familien schaffen.

BASIS

Da wir uns für beide Elternteile gleichermaßen und für das Doppelresidenzmodell einsetzen, ist im Falle einer Trennung die Begrifflichkeit „getrennt erziehend“ nur allzu selbstverständlich.

 

Über die Schaffung einer Beratungsstelle haben wir uns noch keine Gedanken gemacht. – Vielen Dank für den Hinweis.

 

Genau aus diesem Grund ist es notwendig, dass bei einer Reform alle betroffenen Parteien zu gleichen Teilen und auf Augenhöhe dabei sind, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Kinder zu erreichen.

 

Frage 3:  Thema "Neuregelung Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien"

 

Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen im BMFSFJ fordert eine Neuregelung der Aufteilung der Lasten im Rahmen des Unterhaltsrechts in Bezug auf die Kinder in Trennungsfamilien auf beide Haushalte. Dies ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Allein die Umsetzung ist strittig.

 

Wird Ihre Partei sich für eine Regelung einsetzen, die die proportionale Aufteilung des Barunterhalts für Trennungskinder auf beide Haushalte im Verhältnis zu den jeweiligen Betreuungsleistungen umsetzt? Wird Ihre Partei dabei auf eine „lineare Aufteilung“ drängen (im Gegensatz zum diskriminierenden Ansatz „Stufenmodell“)?

 

CSU

Die derzeitige Regelung des Unterhaltsrechts ist unserer Ansicht nach nicht mehr zeitgemäß und soll, insbesondere was die Aufteilung von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt anbelangt, reformiert werden, um die Lebenswirklichkeit vieler Menschen abzubilden.

 

Darüber hinaus sind wir uns der oftmals schwierigen finanziellen Situation von Trennungsfamilien bewusst.

 

Deswegen sind wir auch weiterhin bestrebt, Familien nach einer Trennung finanziell zu entlasten.

SPD

Die Düsseldorfer Tabelle beruht systematisch auf dem Residenzmodell, d.h. darauf, dass im Wesentlichen ein Elternteil allein das Kind betreut und der andere im Wesentlichen Barunterhalt leistet.

 

Wir als SPD wollen dies im Zuge einer Gesamtreform anpassen, da die heutige Rechtslage nicht mehr zur Lebensrealität vieler Familien im 21. Jahrhundert passt:

 

Nach einer Trennung ist das Standardmodell heute nicht mehr die Mutter als alleiniger betreuender Elternteil und der Vater als unterhaltspflichtiger Alleinverdiener, der seine Kinder nur jedes zweite Wochenende sieht.

B90/GRÜNE

Zum Unterhaltsrecht können wir als GRÜNE in Bayern keine Einschätzung abgeben, da dies Bundesrecht betrifft.

FDP

Die in unserem Recht bislang noch verankerte Vorstellung, dass nur ein Elternteil betreut und der andere zahlt, halten wir für einseitig und überholt.

 

Müttern fällt damit überwiegend die Rolle des betreuenden Elternteils zu, während die Väter oft die Rolle der Unterhaltszahler einnehmen.

 

Unser Familienrecht sollte sich im Sinne unserer Kinder vielmehr am Leitbild einer gleichberechtigten Erziehungsverantwortung orientieren.

 

Daher fordern wir, dass im Unterhaltsrecht Betreuungsanteile künftig berücksichtigt und abgebildet werden.

 

Bei der Ausgestalt einer Reform des Unterhaltsrechts müssen die Kinder im Mittelpunkt stehen. 

 

Hierzu hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode auch eine Initiative eingebracht

(vgl. „Das Familienrecht an die Lebenswirklichkeiten anpassen“ BT-Drs.-19/29741 ).

Freie Wähler

Die proportionale Aufteilung des sog. Barunterhalts für Trennungskinder ist ein wichtiges Anliegen, um sicherzustellen, dass beide Elternteile angemessen zur finanziellen Versorgung des Kindes beitragen.

 

Bei der Berechnung des sog. Barunterhalts ist es wichtig, die Einkommensunterschiede zwischen den Elternteilen zu berücksichtigen.

 

Ein Elternteil mit einem höheren Einkommen kann einen größeren finanziellen Beitrag leisten, um das Kind zu unterstützen.

 

Wenn das Kind besondere Bedürfnisse hat, sollten diese im Rahmen einer proportionalen Aufteilung berücksichtigt werden.

 

Dies kann zusätzliche Kosten verursachen, die von beiden Elternteilen anteilig getragen werden sollten.

 

Wir wollen außerdem im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

AFD

Ja, die AfD begleitet hier die Neuregelung konstruktiv im Sinne der benötigten Änderungen.

 

Wir diskutieren derzeit die Modelle ergebnisoffen.

 

Abgesehen von dieser Problematik setzen wir uns für eine Erhöhung des bayerischen Familiengeldes ebenso ein wie für eine steuerliche Entlastung aller berufstätigen Eltern.

BASIS

Auch hierfür verweisen wir auf die Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien, um die bestmögliche
Lösung zu finden.

 

Die Düsseldorfer Tabellen jedenfalls haben sich als untauglich erwiesen.

 

Ein Stufenmodell ist indiskutabel.

 

Frage 4:  Thema "Kindergrundsicherung für beide Haushalte in Trennungsfamilien"

 

Die Koalition im Bund will viele familienrelevante staatliche Leistungen im Rahmen einer „Kindergrundsicherung“ bündeln. Dazu zählen a) Bürgergeld, Kosten der Unterkunft, Bildungs- und Teilhabepaket sowie b) Kindergeld, Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibeträge. Das Sozialrecht teilt bereits heute die unter a) genannten staatlichen Leistungen im Verhältnis der jeweiligen Betreuungsleistungen (B.: 17 Tage zu 13 Tage Betreuung pro Monat) in diesem Verhältnis auf beide Haushalte auf („temporäre Bedarfsgemeinschaften“). Nicht so die unter b) genannten steuerlichen Erleichterungen. Hier sind derzeit noch allein diejenigen Haushalte antragsberechtigt, in denen die Kinder gemeldet sind – unabhängig von der tatsächlichen Betreuungsleistung, was de facto einer unzutreffenden Aufteilung von 100 % zu 0 % entspricht. So ignoriert die Politik die anteiligen Bedarfe der Kinder in den zweiten Haushalten im Rahmen ihres „sächlichen Existenzminimums“ und verstößt damit gegen Verfassungsrecht.

 

Wird Ihre Partei sich für ein konsequentes Aufteilen aller staatlichen Leistungen im Rahmen der „Kindergrundsicherung“ auf beide getrennt erziehende Haushalte im Verhältnis zu den jeweiligen Betreuungsleistungen einsetzen – und so konsequent die anteiligen Bedarfe der Kinder wahren?

 

CSU

Auch wenn in keinem anderen Bundesland so wenige Kindern in Armut leben wie in Bayern, wollen und werden wir Kinderarmut weiter entschieden und nachhaltig bekämpfen.

 

Unser Ansatz ist: Das Problem an der Wurzel packen.

 

Kinderarmut ist in erster Linie Familienarmut.

 

Wir wollen Familien stärken, indem wir Eltern in Arbeit bringen und die Erwerbsmotivation fördern.

 

Wir wollen zudem eine echte finanzielle Verbesserung für geringverdienende Familien gegenüber dem Status quo erreichen.

 

Das ist der Hebel, damit Teilhabe von Kindern gestärkt werden kann.

SPD

Bei der Kindergrundsicherung stehen für uns als SPD die Kinder im Mittelpunkt.

 

Wir sehen die Kindergrundsicherung als ein wichtiges Instrument, um Kinder vor Armut zu schützen, diese wirksam zu bekämpfen und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

 

Die Kindergrundsicherung soll die zahlreichen staatlichen Leistungen bündeln.

 

Sie setzt sich aus einem fixen Grundbetrag und einem flexiblen Zusatzbetrag zusammensetzen, um somit gerade finanziell weniger gut gestellten Familien zu helfen.

 

Die Auszahlung erfolgt digital und automatisiert – der Staat steht somit in der Bringschuld, dass die Leistungen auch wirklich bei den Kindern ankommen.

 

Dies bedeutet natürlich auch, dass die unterschiedlichen familiären Verhältnisse berücksichtigt werden müssen.

 

Darüber hinaus wollen wir als SPD in die frühkindliche Bildung und Schulbildung unserer Kinder investieren.

 

Es braucht gut ausgestattete, qualitativ hochwertige Angebote.

 

Ebenso wie eine gute Infrastruktur an Beratungsangeboten und Anlaufstellen für Familien.

B90/GRÜNE

Im Zuge der Einführung einer Kindergrundsicherung werden auch die Schnittstellen zu anderen Bereichen, wie Steuerrecht und Sozialleistungen, geklärt.

FDP

Wir wollen daher das sogenannte „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung Eltern machen.

 

Diese Anpassungen beim Sorgerecht müssen sich entsprechend auch bei der Kindergrundsicherung wiederfinden.

Freie Wähler

Wir wollen Familien stärken und Kinderarmut entgegenwirken.

 

Die Einführung der Kindergrundsicherung zur unbürokratischen Absicherung des Lebensunterhalts unserer Kinder als besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppe halten wir für längst überfällig.

 

Die inhaltliche Ausgestaltung der Kindergrundsicherung fällt allerdings in die Zuständigkeit des Bundes.

AFD

Ja, die Kindergrundsicherung muss sich an den praktisch erfolgten Aufwänden und damit erfolgenden Betreuungsleistungen orientieren.

BASIS

Da es um die Kindergrundsicherung geht, setzt sich dieBasis für beide Eltern gleichermaßen ein.

 

Da ein Kind bei beiden Eltern den Hauptwohnsitz hat und derzeit die staatlichen Leistungen an diesen gebunden sind, fallen auf beide Haushalte die staatlichen Leistungen jeweils zur Hälfte – es sei denn, die dringend notwendige Reform sieht etwas anderes vor.

 

Frage 5:  Thema "Prävention gegen Kontaktabbrüche aufgrund Eltern-Kind-Entfremdung"

 

In Deutschland erleiden erschreckend viele Kinder nach Trennung oder Scheidung der Eltern vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil. Schätzungen gehen von über 30 % der betroffenen Trennungskinder aus. Internationale Studien belegen, dass der Kontaktabbruch, ausgelöst durch die Trennung der Eltern, zu kurzfristigen und/oder langfristigen gesundheitsgefährdenden Entwicklungen bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen führt.

 

Wird Ihre Partei sich auf Landesebene für die Durchführung einer Kampagne einsetzen zur Aufklärung und Prävention durch das Staatsministerium für Familie (STMAS)?

 

Wird Ihre Partei sich auf Bundesebene für eine verpflichtende „Schulbezirksregel“ als Präventionsmaßnahme einsetzen, wie in vielen westlichen Ländern üblich und bewährt? Dabei ist es Eltern jederzeit erlaubt, ihren Wohnort (mit Kind) innerhalb des Schulbezirks zu wechseln. Ziehen die Eltern jedoch nach außerhalb, so verlieren sie automatisch das Sorgerecht über ihre Kinder.

 

CSU

Wir als CSU sind davon überzeugt, dass es für Kinder am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für Erziehung und Entwicklung übernehmen.

 

Für uns ist klar, dass eine Trennung kein Beziehungsende für Kinder sein darf.

 

Wir sind für ein modernes Familienrecht zum Wohl des Kindes und stehen deswegen Anpassungen von familienrechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise dem Umgangsrecht, offen gegenüber.

 

Essentiell für uns als CSU ist, dass Aufenthalts- und Betreuungsregelungen das bestmögliche Kindeswohl gewährleisten.

SPD

Für uns als SPD muss das Kindeswohl bei der Entscheidung über den Wohnort im Mittelpunkt stehen.


Im Regelfall muss beim gemeinsamen Sorgerecht der andere Elternteil einem Umzug zustimmen.

 

Wird die Zustimmung nicht erteilt, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

 

Für einen Umzug kann es aus Kindeswohlsicht viele wichtige Gründe geben, etwa soziale Kontakte (da es sich vielleicht um einen früheren Wohnort handelt); Nähe zu Großeltern o. Ä.

B90/GRÜNE

Einer Aufklärungskampagne auf Landesebene stehen wir offen gegenüber.


Zu einer verpflichtenden “Schulbezirksregel” können wir als Bayerische GRÜNE keine
Einschätzung abgeben, da dies Bundesrecht betrifft.

FDP

Es braucht gesetzliche Regelungen, die darauf ausgerichtet sind, die für unsere Kinder so wichtigen Bindungen zu Bezugspersonen zu fördern und Streit zu vermeiden.

 

Denn wir sind fest davon überzeugt, dass Kinder auch im Falle einer Trennung oder Scheidung weiterhin auf ihre Eltern angewiesen sind.

 

Bestehende Regelungen haben jedoch leider regelmäßig zur Folge, dass Beziehungen leiden oder sogar abbrechen und Kinder in Loyalitätskonflikte stürzen. Es braucht daher die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

 

Aus diesem Grund setzten wir uns in erster Linie für ein kindeswohlzentriertes Familienrecht ein.

Freie Wähler

Wird Ihre Partei sich auf Landesebene für die Durchführung einer Kampagne einsetzen zur Aufklärung und Prävention durch das Staatsministerium für Familie (STMAS)?

 

Um sicherzustellen, dass viele Kinder nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern keinen vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil erleiden müssen, sollte jeder Elternteil die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil respektieren und nicht versuchen, das Kind gegen den anderen Elternteil auszuspielen.

 

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung für das Kind und/oder die Eltern in Anspruch zu nehmen, um mit den Herausforderungen der Trennung umzugehen und die Beziehungen zu stärken.

 

Wir wollen insbesondere die Erziehungs- sowie Trennungs- und Konfliktberatungsstellen im Freistaat ausbauen und angemessen unterstützen.

 

Die Bedürfnisse des Kindes sollen dabei immer im Vordergrund stehen und die Eltern sollten sich bewusst sein, wie ihre Handlungen sich auf das Wohlbefinden des Kindes auswirken können.

 

 

Wird Ihre Partei sich auf Bundesebene für eine verpflichtende „Schulbezirksregel“ als Präventionsmaßnahme einsetzen, wie in vielen westlichen Ländern üblich und bewährt?

 

Wenn Eltern nach der Trennung oder Scheidung in unterschiedlichen Schulbezirken leben, kann dies zu Konflikten führen, wenn beide Elternteile das Recht haben, in die Entscheidung über die Schule des Kindes einbezogen zu werden.

 

In einigen Fällen könnte ein Elternteil möglicherweise beantragen, dass das Kind in die Schule seines Schulbezirks eingeschrieben wird.

 

Dabei ist wichtig zu beachten, dass in Fällen von Streitigkeiten über das Sorgerecht und die Schulwahl häufig gerichtliche Anordnungen getroffen werden können, um die Interessen des Kindes (z.B. Qualität der Schulbildung, Schulweg, Stabilität des Wohnortes) bestmöglich zu berücksichtigen, die sich vorrangig am Wohle des Kindes orientieren.

AFD

Eine Schulbezirksregel halten wir für rechtlich grenzwertig, da sie der Wohnsitzfreiheit widerspricht.

 

Auch im Fall von Gegenseitigem Einverständnis wäre dann das Sorgerecht gefährdet, was nicht im Sinne einer ausgeglichenen Betreuungsleistung für Trennungskinder ist.

 

Die Notwendigkeit einer Durchführung einer Kampagne durch das Staatsministeriums sehen wir nicht – viel besser ist praktische Angebote zu schaffen, v.a. zu Wohle der Kinder.

BASIS

DieBasis sieht die Eltern-Kind-Entfremdung als das an, was sie ist: vorsätzliche Kindesmisshandlung.

 

Entsprechend ist sie als solches zu werten und zu ahnden.

 

Um einer solchen Entfremdung entgegen zu wirken, hat sich das Doppelresidenzmodell bewährt.

 

Alle weiteren Aspekte müssen in der notwendigen Reform erarbeitet werden.

 

Frage 6:  Thema "Offener demokratischer Diskurs / Politik und Zivilgesellschaft"

 

In Deutschland (auch in Bayern) ist eine zunehmende Kluft zwischen Politik und Zivilgesellschaft wahrnehmbar. Legislative und Exekutive laden – geht es um Familien- und Geschlechterpolitik – nahezu ausnahmslos Vertreter von Frauenund Queer-Anliegen zum Austausch ein.

 

Wird Ihre Partei diese Einseitigkeit in der Einladungspraxis beenden? Wird Ihre Partei sich zukünftig für eine konsequente Einbindung von Vertretungen aus der Mitte der Zivilgesellschaft in den politischen Prozess durch ausgewogene Einladung von Betroffenenverbänden einsetzen? 

 

CSU

Die CSU ist die moderne Volkspartei des 21. Jahrhunderts.

 

Wir machen Politik für alle Menschen.

 

Als Volkspartei beteiligen wir alle Altersgruppen, Geschlechter und Schichten unserer Gesellschaft, unabhängig von Einkommen oder Herkunft.

 

Wir spielen Themen und Menschen nicht gegeneinander aus, sondern verbinden.

 

Als Volkspartei stehen wir für dieses Miteinander.

 

Wir stehen zum Leitbild von Ehe und Familie, die Vielfalt der Lebensformen beziehen wir dabei ein.

 

Das von der Mehrzahl der Menschen gelebte Modell der klassischen Familie mit Mutter, Vater und Kindern muss auch in Zukunft als solches vermittelt werden, ohne andere Formen der Familie zu diskriminieren.

SPD

Politik lebt vom Austausch.

 

Wir setzen hierbei stets auf ein Gleichgewicht und laden alle ein, ihre jeweiligen Anliegen gegenüber uns zu adressieren und mit uns in den Austausch zu treten.

 

Auch auf anderen Wegen sind wir auf den unterschiedlichsten Ebenen immer und für alle Menschen ansprechbar.

B90/GRÜNE

Familien in Bayern sind so vielfältig wie das Leben.

 

Wir Grüne unterstützen alle Familien – ob mit oder ohne Trauschein, alleinerziehend oder in Partnerschaft, gemischt- oder gleichgeschlechtlich verpartnert, ob jung oder im hohen Alter.

 

Für uns Grüne ist Familie überall da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen.

 

Entsprechend vielfältig sind auch unsere Gesprächspartner*innen aus der Zivilgesellschaft.

 

Ihre Einschätzung einer einseitigen Einladungspraxis teilen wir nicht. Grundsätzlich können alle Vereine und Verbände den Kontakt mit Parteien und Fraktionen suchen. Gesprächen stehen wir offen gegenüber.

FDP

Wir sind der Überzeugung, dass zu jedem Thema ein möglichst breites Spektrum an Meinungen gehört werden sollte.

Freie Wähler

Wir als FREIE WÄHLER achten bei sämtlichen Veranstaltungen auf eine gleichberechtigte Einladungspraxis und Einbindung entsprechender Verbände bzw. Vertretungen aus der Mitte der Gesellschaft in den politischen Prozess.

AFD

Die AfD steht für Gespräche mit allen Verbänden jederzeit zur Verfügung.

 

Leider wurde eher von Seiten der Verbände und Interessengruppen die Möglichkeit wenig genutzt.

BASIS

dieBasis steht für Basisdemokratie.

 

Somit müssen alle Stimmen gehört werden.

 

Eine einseitige Sichtweise - in diesem Fall eine einseitige Einladungspraxis – ist nicht zielführend und steht im Widerspruch zum basisdemokratischen Gedanken.

 

Frage 7:  Thema "Wahrung der Vorgaben des Grundgesetzes in der Geschlechterpolitik"

 

Viele Akteure in der Politik verwenden unhinterfragt den Begriff „Gleichstellungspolitik“ und verkennen dabei, „Gleichstellung“ ist als Ergebnisgleichheit grundgesetzlich nicht gedeckt. Vielmehr spricht das Grundgesetz von „Gleichberechtigung“ als individuelle Chancengleichheit.

 

Wird Ihre Partei sich für eine Korrektur der zuständigen Abteilung im STMAS einsetzen – sowohl in der Benennung mit „Gleichberechtigung“ anstatt „Gleichstellung“ als auch in der inhaltlichen Ausrichtung?

 

CSU

Wir als CSU sprechen in unserem Grundsatzprogramm „Für ein neues Miteinander“ von Gleichberechtigung.

 

Wir stehen für Chancengerechtigkeit und wollen jedermann Chancen für ein gelingendes Leben eröffnen – unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft, unabhängig von Alter oder Geschlecht.

 

Unser Ziel sind gute Startbedingungen für alle.

 

Chancengerechtigkeit ist unser Gegenmodell zum Irrweg des Sozialismus.

 

Wer alle gleichmachen will, beschneidet die Grundrechte des Einzelnen, verhindert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und untergräbt die Solidarität mit Schwächeren.

 

Wer alle gleichmachen will, macht auf Dauer alle arm und abhängig vom Staat.

SPD

Dank der Deutschen Sozialdemokratie und ihrer Vertreterinnen wie Elisabeth Selbert fordert das Grundgesetz in Artikel 3 nicht nur die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, sondern verpflichtet den Staat auch zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung.

 

Dennoch haben wir die tatsächliche Gleichstellung immer noch nicht erreicht.

 

Strukturelle Diskriminierungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft führen dazu, dass Frauen für die gleiche Arbeit weniger Lohn als Männer erhalten, öfter von Armut betroffen sind, in Politik und Wirtschaft bei gleicher Qualifikation oft übergangen werden, mehr unbezahlte Haus- und Sorgearbeit leisten und häufiger Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt werden.

 

Die Gleichstellung muss daher strukturell und themenübergreifend gefördert werden.

B90/GRÜNE

Wir GRÜNE stehen für Gleichberechtigung und haben ein zentrales Ziel: wir wollen Bayern zum ersten gleichberechtigten Bundesland machen.

 

Wir stehen für eine feministische Politik, immer und überall, denn sie verbessert das Zusammenleben für alle Geschlechter, stabilisiert unsere Gesellschaft, sorgt für die Entfaltung der Potenziale aller und stärkt unsere Demokratie und Wirtschaft.

FDP

Wichtiger als eine Debatte über Begrifflichkeiten ist für uns die Intention der Politik - und die ist für uns Liberale auf eine Chancengerechtigk unabhängig vom Geschlecht, Alter, sexueller Identität oder Herkunft ausgerichtet.

Freie Wähler

Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen vor dem Gesetz und in der Gesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten haben und niemand aufgrund bestimmter Merkmale diskriminiert oder benachteiligt wird.

 

Gleichstellung hingegen bezieht sich auf spezifische Maßnahmen und Bemühungen, um historisch gewachsene gesellschaftliche Ungleichheiten auszugleichen.

 

Gleichberechtigung bedeutet somit, dass Männer und Frauen vor dem Gesetz die gleichen Rechte haben.

 

Gleichstellung umfasst jedoch Maßnahmen, die darauf abzielen, bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten (z.B. auf dem Arbeitsmarkt, in der Bildung oder in anderen Bereichen) auszugleichen, um Frauen die gleichen Chancen zu bieten wie Männer.

 

Wir verstehen Gleichstellung als Möglichkeit zur freien und bewussten Wahl der Lebensgestaltung, unabhängig von Erwartungen oder Rollenstereotypen der Gesellschaft. Trotz rechtlicher Gleichstellung haben vor allem Frauen noch immer in bestimmten Bereichen deutliche Nachteile.

 

Vor diesem Hintergrund gilt es traditionelle Rollenbilder von Frauen und Männern weiter aufzulösen, die noch immer in unserer Gesellschaft verwurzelt sind.

 

Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer ist eine entscheidende Stellschraube für eine moderne und zukunftsfähige Gesellschaft.

AFD

Hierzu eine Passage aus dem aktuellen Wahlprogramm:

 

„Wir bekennen uns zur grundgesetzlich garantierten Gleichberechtigung von Mann und Frau.

 

Quotenregelungen und eine verordnete „Gleichstellung“ lehnen wir als leistungsfeindlich, ungerecht und als verfassungswidrige Diskriminierung ab.

 

Männer und Frauen haben unterschiedliche Stärken und Vorlieben, auch im Hinblick auf die Berufswahl.

 

Wir setzen uns für eine Wertschätzung und angemessene leistungsbezogene Bezahlung in allen Berufen ein“.

BASIS

Da alle Menschen unterschiedlich sind, ist eine Gleichstellung nicht möglich, eine Gleichberechtigung jedoch sehr wohl.

 

Frage 8:  Thema "Faire Aufteilung staatlicher Fördergelder"

 

Aktuell fördert der Bayerische Staat (wie der Bund) vor allem Verbände, die die Interessen von Frauen, Müttern und Queer-Interessen vertreten.  Verbände, die sich für die Belange von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern, (getrennt erziehenden) Müttern und Vätern in authentischer Weise engagieren, gehen bei der Förderung leer aus.

 

Wird Ihre Partei zukünftig die Zuwendungen im Rahmen einer fairen Geschlechterpolitik als paritätische Aufteilung an Verbände verstehen, die sich den Anliegen von Frauen- und Männern, Müttern und Vätern widmen und für ein gesellschaftliches Miteinander anstelle von Polarisierung stehen?

 

CSU

keine Antwort

SPD

keine Antwort

B90/GRÜNE

Wir GRÜNE führen eine geschlechtergerechte Verteilung von öffentlichen Geldern ein.

 

So sichern wir eine gerechte Verteilung von Ressourcen und schaffen damit die finanzielle Basis für Geschlechtergerechtigkeit in Bayern.

 

Unsere Grüne Gleichberechtigungspolitik baut für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen zugleich schädliche und einengende Geschlechterstereotypen und Rollenbilder ab.

FDP

keine Antwort

Freie Wähler

Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein Kernelement unserer FREIE-WÄHLER-Politik.

 

Dazu zählt auch die Akzeptanz verschiedener Lebensmodelle.

 

Eine faire Aufteilung staatlicher Fördergelder wird daher auch weiterhin eine gleichberechtigte Geschlechterpolitik sowie die Vielfalt von Familienkonstellationen heutzutage widerspiegeln.

AFD

Auch hierzu eine Passage aus unserem Wahlprogramm:

 

„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind gemäß Art. 6 Abs. 2 GG „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“.

 

Sämtliche Bestrebungen, das sogenannte kleine Sorgerecht auf weitere Personen auszuweiten, lehnen wir ab.

 

Elternschaft ist kein soziales Konstrukt und lässt sich nicht beliebig erweitern.“

 

Ferner: „Kinder brauchen Mutter und Vater, auch nach einer Trennung. Die vollständige Einbeziehung der Väter in die Erziehung muss sichergestellt werden.“

 

Eine einseitige Bevorzugung der genannten Verbände lehnen wir daher ab.

BASIS

dieBasis sieht einen dringenden Reformbedarf beim Familienrecht und fordert, dass hierbei Frauen-, Mütter, Männer- und Väterverbände auf Augenhöhe und zu gleichen Teilen mit einbezogen werden.

 

Nur so kann eine Lösung erreicht werden, die für alle zufriedenstellend ist.

 

Dazu gehört selbstverständlich auch die gleichmäßige finanzielle Förderung dieser Verbände.

 

Es gelten für alle diese Verbände darüber hinaus die gleichen Kriterien für die Gemeinnützigkeit.

 

Frage 9:  Thema "Zeitgemäßes Abstammungsrecht"

 

Das bestehende Abstammungsrecht stammt aus den Jahren vor 1900 und sieht für die Definition von Vaterschaft den Vermutungsgedanken über den Ehestand vor („Vater eines Kindes ist der Mann, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“). Diese Regelung ist medizinisch-genanalytisch überholt und nicht mehr zeitgemäß. Heute kann die genetische Abstammung eines Kindes von Mutter und Vater mit einfachen Mitteln, zuverlässig und zweifelsfrei nachgewiesen werden. Wird Ihre Partei sich für eine zeitgemäße Neuregelung des Abstammungsrechts im Sinne von genetischer Abstammung einsetzen? Wird Ihre Partei dabei Mutterschaft und Vaterschaft über biologische Abstammung rechtlich gleichbehandeln? 

 

Wird Ihre Partei sich laufenden Bestrebungen von willkürlichen Zuordnungen von Elternschaft ohne genetischen Bezug (Ko-Mutterschaften usf.) entgegenstellen?

 

CSU

keine Antwort

SPD

keine Antwort

B90/GRÜNE

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist festgehalten, dass ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren eingeführt wird, mit dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann, ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen.

 

Das ist gut, denn es gibt dringenden Handlungsbedarf: es kann nicht sein, dass Kinder, die in queere Paarkonstellationen geboren werden, auch noch im Jahr 2023 nur einen rechtlichen Elternteil zugewiesen bekommen.

 

Regenbogenfamilien sind noch immer dem aufwändigen und mitunter in die Intimsphäre eingreifenden Prozess der Stiefkindadoption ausgesetzt.

 

Durch die versagte Anerkennung des zweiten Elternteils werden den betroffenen Kindern wichtige Absicherungen von der Staatsangehörigkeit bis zum Unterhaltsanspruch genommen.

 

Das wollen wir GRÜNE ändern.

FDP

keine Antwort

Freie Wähler

Die Gesellschaft zeigt auch im Bereich der gelebten Familienmodelle seit geraumer Zeit eine große Vielfalt.

 

Neben die traditionelle Vater-Mutter-Kind-Familie sind weitere Familienformen getreten.

 

Es entscheiden sich weniger Elternpaare dazu, vor oder auch nach der Geburt eines Kindes zu heiraten.

 

Auch gehören Regenbogenfamilien zum heutigen Familienbild dazu.

 

Zunehmend mehr Kinder haben gleichgeschlechtliche Elternpaare oder einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Elternteil.

 

Das Abstammungsrecht muss diesen unterschiedlichen Familienkonstellationen hinreichend Rechnung tragen und fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes.

 

Es soll z.B. ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren eingeführt werden, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann, ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen.

AFD

Wird Ihre Partei sich für eine zeitgemäße Neuregelung des Abstammungsrechts im Sinne von genetischer Abstammung einsetzen?

 

Ja, das entspricht dem Grundsatzprogramm der AfD

 

Wird Ihre Partei dabei Mutterschaft und Vaterschaft über biologische Abstammung rechtlich gleichbehandeln?

 

Ja, Vater und Mutter sind gleich zu behandeln.

 

Wird Ihre Partei sich laufenden Bestrebungen von willkürlichen Zuordnungen von Elternschaft ohne genetischen Bezug (Ko-Mutterschaften usf.) entgegenstellen?

 

Ja, diese Bestrebungen wieder sprechen unserer Programmatik und sind daher abzulehnen. Hierzu aus dem aktuellen Programm:

 

„Sämtliche Bestrebungen, das sogenannte kleine Sorgerecht auf weitere Personen auszuweiten, lehnen wir ab“.

BASIS

Auch hier muss im Rahmen der Reform ein Konsens gefunden werden. Innerhalb von dieBasis wird von biologischer Elternschaft ausgegangen.